Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei einem späteren Rentenbeginn.
Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.
Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.
Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.
Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - sichert im Alter eine Zusatzrente. Der Staat finanziert die Beiträge mit. Die Beitragszahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.