Immer weniger Berufstätige müssen die Rente von immer mehr Menschen finanzieren. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich. Mit der Rürup Rente wurde ein Modell geschaffen, das Ihre Eigeninitiative belohnt. Sie erhalten die Rente lebenslang und werden vom Staat mit umfassenden Steuervorteilen unterstützt! Die Rüruprente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, wurde für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Sie gilt als Gegenstück der Riester Rente. Für Angestellte und Beamte mit hoher Steuerlast eignet sich diese Form der Altersvorsorge aber ebenfalls.
Die Rürup-Rente ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Wer auf diese Optionen verzichten kann, kann von vielen Vorzügen profitieren. Im Jahr 2011 sind 72 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 wird dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent angehoben. Gerade für Selbstständige und Freelancer ist die Rürup-Rente attraktiv, da sie ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erhalten würden.
Die Rürup-Rente (auch: "Basisrente") ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für Ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.
Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.
Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.
Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.
Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet.
Die Basisrente - auch Rürup-Rente genannt - sichert im Alter eine Zusatzrente. Der Staat finanziert die Beiträge mit. Die Beitragszahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.