Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente.
Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei späterem Rentenbeginn. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche SteuersaMit der Privaten sparen?tz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.
Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Sonderfall der privaten Rentenversicherung. Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.