Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: die Grundzulage beträgt 154 Euro und 185 Euro je Kind. Die Zulage für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich auf 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht.
Um gerade für junge Menschen die Riester-Rente attraktiver zu machen, belohnt der Staat unter 25-Jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie in Höhe von 200 Euro.
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.
Die Riester-Rente ist ein staatlich geförderter Sonderfall der privaten Rentenversicherung. Gefördert werden alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch Beamte, Richter und Soldaten.