Was für Behandlungen durch Heilpraktiker werden von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt, welche nur von einer Krankenzusatzversicherung?
Eine Behandlung durch einen Heilpraktiker wird nur selten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Damit solche Leistungen überhaupt in den Leistungskatalog der Grundsicherung aufgenommen werden, muss solch eine Behandlungsweise vom Bundesausschuss empfohlen werden. Aber dafür muss die Leistungsfähigkeit in wissenschaftlichen Studien belegt werden. Um alle Heilmethoden in Anspruch nehmen zu können, ist eine Heilpraktiker-Krankenzusatzversicherung notwendig.
Natürlich werden in einer Heilpraktiker-Krankenzusatzversicherung nicht pauschal alle Heilmethoden übernommen. Der Versicherer muss sicherstellen, dass die anfallenden Kosten nicht ins Unermessliche steigen. Dies stellt der Versicherer sicher, indem nur ein Teil der Heilpraktiker-Kosten erstattet wird. In der Regel liegt dieser Anteil zwischen 50 und 60 Prozent. Somit hat auch der Patient ein gewisses Interesse daran, die Kosten niedrig zu halten. Weiterhin gibt es bei vielen Versicherern eine jährliche Obergrenze für alternative Behandlungen und diese liegt im Schnitt bei 1000 Euro.
Folgende häufige Diagnose- oder Therapieverfahren werden von einer Heilpraktiker-Krankenzusatzversicherung bezuschusst: Akupressur, Elektro- und Lichttherapie, Akupunktur, Homöopathie und Bewegungstherapie. In der Heilpraktiker-Zusatzversicherung hängen die Tarife stark von Alter und Geschlecht des versicherten und vom Umfang der geforderten Leistungen ab.