Private Krankenversicherung Vollversicherung

Die Vollversicherung ist genauso wie die Teilversicherung ein Teil der privaten Krankenversicherung. Durch eine private Vollversicherung ist der privat versicherte gegen alle anfallenden Krankheitskosten abgesichert. Dazu zählen stationäre, ambulante oder zahnärztliche Behandlungen. Weiterhin beinhaltet die private Vollversicherung eine Krankentagegeldversicherung, eine Pflegeversicherung und eine Krankheitskostenvollversicherung.

Wer die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann in der privaten Krankenversicherung eine Vollversicherung abschließen. In der privaten Krankenversicherung werden persönliche Absicherungswünsche und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. So kann sich der versicherte genau die Leistungen auswählen, welche er tatsächlich für sich persönlich benötigt.