Wie bei allen Versicherungen wird ein Vertrag zwischen Versicherten und privater Krankenversicherung geschlossen. In diesem Vertrag werden die rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Fester Bestandteil eines Vertrages sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind in zwei Teile geteilt. Teil 1: einheitliche Musterbedingungen, Teil 2: Tarifbedingungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung.
Der wichtigste Bestandteil des Vertrages sind alle Leistungen, welche von der PKV erbracht werden sollen. Vorteil in der privaten Krankenversicherung ist, dass der Tarif und unterschiedliche Bausteine und Module frei gewählt werden können. Welche Leistungen tatsächlich versichert werden können, ist von PKV zu PKV sehr unterschiedlich. So sollte der Versicherte vorher genau schauen, welche Leistungen und Tarife in einer privaten Krankenversicherung enthalten sind. Ein PKV Angebot zeigt alle Unterschiede ganz genau auf.
Es bestehen sehr viele Möglichkeiten, die bei einem Abschluss der PKV vereinbart werden können. So gehören, die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung zu guten Ton einer privaten Krankenversicherung. Jede gewünschte Leistung kann durch den versicherten auch nachträglich hinzugebucht werden. Allerdings werden dadurch die Beiträge entsprechend angepasst. Trotzdem ist der Vertrag mit einer Krankenversicherung durchaus flexibel gestaltbar.
Teil 1 der allgemeinen Vericherungsbedingungen umfasst folgende Paragraphen: