Private Krankenversicherung Leistungsabrechnung

Bei einem privat versicherten Patient stellt der Arzt für seine erbrachten Leistungen direkt eine Rechnung. Die Rechnung gibt es in zweifacher Ausfertigung und muss bei der privaten Krankenkasse im original vorgelegt werden. In der Regel werden die Rechnungen innerhalb von zwei Wochen durch die private Krankenversicherung beglichen, wodurch oft die Vorkasse des Patienten entfällt. Die Höhe der übernommenen Kosten durch die private Krankenversicherung hängt von dem jeweils gewählten Tarif ab. Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt die Kosten bei seinem Arzt zu bezahlen und dann den Beleg zur Rückerstattung an die Versicherung weiter zu leiten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden die Behandlungskosten direkt mit der privaten Krankenversicherung abgerechnet. Dies geschieht durch eine sogenannte Abtretungserklärung. Durch diese Erklärung tritt der versicherte die Forderungen gegenüber der Versicherung an das Krankenhaus ab. Dafür reicht die Vorlage der Klinik-Card aus. Die Klinik-Card enthält alle Informationen zum Versicherungsschutz des Patienten.

In der Apotheke müssen Medikamente direkt durch den Versicherten bezahlt werden. Das Rezept und die Apothekenquittung müssen der privaten Krankenversicherung vorgelegt werden. Dabei werden alle verordneten Arzneimittel, auch Kopfschmerzmittel, im Rahmen des Versicherungstarifes erstattet.

Wenn im gewählten Tarif eine Selbstbeteiligung gewählt wurde, muss der versicherte eine vorher vereinbarte Summe selbst übernehmen. Alle Kosten über der Selbstbeteiligung übernimmt die private Krankenversicherung. Durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung verringert sich der Beitragssatz des Versicherten. Mit jedem neuen Versicherungsjahr beginnt die Selbstbeteiligung von neuen.