Eine Pferdeversicherung ist für jeden Pferdebesitzer ein Muss. Als Halter von Pferden, wie auch von anderen Haustieren, haftet dieser für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Es kann also passieren, dass Ihnen kein wirkliches Verschulden vorgeworfen wird, Sie aber trotzdem haften müssen.
Selbst das zahmste Pferd ist im Grunde unberechenbar. Es ist und bleibt ein Fluchttier, das völlig unvermittelt seinen Instinkten folgen und dabei großen Schaden anrichten kann. Als Tierhalter haften Sie für diese Schäden in vollem Umfang und ein Leben lang. Laut § 833 Abs. 1 BGB sind Sie dazu verpflichtet, dem anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.