Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Motorrad ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Grund: Verursacht der Motorradfahrer einen Schaden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter, ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Motorrad-Haftpflichtversicherung garantiert, dass die Geschädigten Ersatz erlangen, selbst wenn der Unfallverursacher wirtschaftlich nicht in der Lage wäre, die Ersatzzahlungen zu leisten. Gerade wenn Personen durch das Verschulden des Motorradfahrers verletzt werden, könnten die Schadenersatzforderungen in die Millionen gehen und den finanziellen Ruin des Schädigers bedeuten.
Durch einen ausführlichen Preis-Leistungsvergleich lassen sich für den Versicherten große Einsparungen hinsichtlich der zu zahlenden Versicherungsprämien erzielen. Ein Vergleich, der online durchgeführt werden kann und unverbindlicher sowie kostenfreier Natur ist, lohnt sich daher in jedem Fall vor Unterzeichnung des endgültigen Versicherungsvertrages, der die Grundlage der jeweiligen Versicherung bildet.
Motorradfahren ist ein beliebtes Hobby vieler Deutschen und stellt zudem eine schnelle Fortbewegungsmöglichkeit dar. Trotz aller Freiheit, die mit einem Motorrad assoziiert wird, sollte der Besitzer eines Motorrades das erhöhte Unfallrisiko nicht vergessen. Dieses liegt siebenmal höher als beim Fahren mit einem Auto. Aus diesem Grund ist ein umfassender Versicherungsschutz eine wichtige Grundlage jedes Motorradbesitzers.
Bei der Haftpflichtversicherung für Motorräder haben Sie die Möglichkeit, eine Saisonzulassung abzuschließen. In den meisten Fällen ist es ja so, dass das Zweirad nur während des Frühjahrs und des Sommers genutzt wird. Das ist dann die Saison für Zweiräder. Schließen Sie eine Saisonzulassung ab, dann bezahlen Sie ungefähr die Hälfte der eigentlichen Motorradversicherung und der Steuern. Das gilt auch für die Kaskoversicherung.
Die Motorradhaftpflicht wird oft gemeinsam mit einer Zusatzkondition angeboten, nämlich der Mallorcapolice. Diese sichert Sie gegen einen geringen Aufpreis bei Schäden im Ausland ab und erhöht die Deckungssumme entsprechend den im jeweiligen Land zugelassenen Ersatzansprüchen. Das heißt für Sie, Sie sind auch bei Reisen außerhalb von Deutschland optimal im Bereich der Haftpflicht geschützt. Ob Sie nun diese Zusatzversicherung auf Dauer abschließen wollen, liegt in Ihren individuellen Bedürfnissen begründet.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Motorradversicherung ähnlich wie bei der KFZ Versicherung mit anderen Versicherungen koppeln wie einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die Prämien fallen geringer aus und Sie sind mit Ihrem Zweirad rundum sicher unterwegs.
Jeder möchte heute auf Nummer sicher gehen und so können Sie für jedes Risiko bestimmte Versicherungen abschließen. Jedoch gibt es Versicherungen, die einfach notwendig sind. Dazu gehört auch die Motorradversicherung.
Unter dem Oberbegriff „Motorradversicherung“ werden mehrere Versicherungsarten rund um das Moped bzw. Motorrad zusammen gefasst. Ähnlich wie bei der KFZ Versicherung wird die Motorradversicherung in die Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung eingeteilt. Die Kaskoversicherung wiederum kann in Teil- und Vollkaskoversicherung unterteilt werden.
Jedoch gibt es große Unterschiede zwischen der KFZ Versicherung und der Motorradversicherung. Anders als bei der KFZ Versicherung erfolgt hier die Einteilung in die jeweiligen Tarifklassen nach der Hubraumgröße, nach Leicht- und Kleinkrafträder sowie nach Kraftrollern. Die Schadensfreiheitsklassen bestimmen auch bei der Motorradversicherung die Höhe der jeweils zu zahlenden Prämie. Doch sehen wir uns die einzelnen Versicherungen genauer an.
Die Haftpflichtversicherung für Motorräder ist eine Pflichtversicherung und muss bereits vor der Zulassung abgeschlossen werden. Sie erhalten eine Deckungskarte bzw. die elektronische Kennziffer bei Vertragsabschluss, mit welcher Sie Ihr Motorrad beim Straßenverkehrsamt zulassen können. Damit haben Sie einen vorläufigen Versicherungsschutz. Die Haftpflicht für Zweiräder tritt in Kraft, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Schäden bei Dritten verursachen. Die Motorradhaftpflicht berechnet sich nach der Art des Zweirades, dem Hubraum sowie Ihrer Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen.
Die Kaskoversicherung für Zweiräder ist eine freiwillige Versicherung, die bei Schäden an Ihrem Zweirad einspringt. Nicht nur bei einem Unfall können Schäden an Ihrem Zweirad entstehen, sondern auch, wenn die Maschine umfällt. Hier springt dann die Kaskoversicherung ein und es werden unter anderem auch Vandalismus, Marderbiss oder Schäden durch Naturgewalten abgedeckt. Diese Versicherungsform legt Ihre Versicherungsbeiträge an Hand der Schadenfreiheitsklassen und dem Hubraum wie der Zweiradart fest. Die Kaskoversicherung lässt sich nochmals untergliedern in Voll- und Teilkaskoversicherung.
Haben Sie ein Motorrad auf Kredit gekauft oder geleast, wird die Bank darauf bestehen, dass Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen. Die Prämie bei der Vollkaskoversicherung ist natürlich höher, als bei der Teilkasko. Dafür erhalten Sie aber auch mögliche Schäden im vollen Umfang ersetzt. Eine Teilkaskoversicherung für Ihr Zweirad sollten Sie dann erwägen, wenn es sich um keine neue Maschine handelt oder Sie das Motorrad bereits voll bezahlt haben. Die Prämien liegen hier niedriger und wenn Sie eine Selbstbeteiligung (150 oder 300 EUR) wählen, dann fällt Ihr Beitrag noch geringer aus. Bei einem Teilkasko erhalten Sie für einen Totalschaden nur den Zeitwert der Maschine erstattet (abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung). Ob Sie nun eine Vollkasko oder Teilkasko abschließen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Hier noch ein kleiner Tipp: Der Vollkasko lohnt sich für neue Maschine bis zu drei Jahren, dann sollten Sie auf ein Teilkasko ausweichen.