Die Umweltzone ist ein räumlich
begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohen
Luftschadstoffemissionen gelten.
In vielen Städten werden die vorgeschriebenen Grenzwerte für
Feinstaub / NO2 nicht eingehalten. Um dieser Luftbelastung entgegen
zu wirken, planen zahlreiche Städte und Kommunen
Umweltzonen. Ziel ist es, eine dauerhafte
Verbesserung der Luft in den betroffenen Gebieten zu erreichen und
damit die Bewohner der Städte vor gesundheitlichen
Beeinträchtigungen zu schützen.
Seit dem 01. Januar 2008 haben bereits mehrere
Städte Umweltzonen ausgewiesen. Hier dürfen in die räumlich
begrenzten Bereiche nur noch schadstoffarme Fahrzeuge mit
Umweltplakette einfahren. Die Farben auf dem Zusatzschild geben an,
welche Plakettenfarben erlaubt sind. Ausnahmen von dieser
Beschränkung regeln die einzelnen Städte, die eine Umweltzone
ausgewiesen haben, selbst.
Informationen zu den Städten mit Umweltzonen, den Grenzen der
Umweltzonen, Einfahrbeschränkungen und Ausnahmegenehmigungen
erhalten Sie auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes.
Die Umweltplakette kennzeichnet
Kraftfahrzeuge – PKW, LKW und Busse – gemäß ihrer Emissionen.
Motorräder, Mofas, Motorroller, landwirtschaftliche Zugmaschinen,
Fahrzeuge für Schwerbehinderte, Krankenwagen und Rettungsdienste
sind ausgenommen.
Die Plakette gibt es in drei Farben. Am schadstoffärmsten sind
Fahrzeuge mit der grünen Plakette, danach folgen gelb und rot. Die
Schlüsselnummer bzw. Euro-Schadstoffklasse im Fahrzeugschein
entscheidet, ob bzw. welche Plakette das Fahrzeug erhält.
Allgemein gilt: Benziner erhalten ab Euro 2 eine grüne Plakette.
Diesel werden eingestuft in Euro 2 = rot, Euro 3 = gelb und Euro 4
= grün. Alle anderen Fahrzeuge erhalten keine Plakette. Im Internet
gibt es verschiedene Webseiten, anhand derer Sie überprüfen können,
welche Plakettenfarbe Ihr Auto bekommen kann.
Die Plaketten werden bei TÜV- und DEKRA-Stationen,
Zulassungsstellen und bei allen zur Abgasuntersuchung zugelassenen
Stellen ausgegeben. Sie sind bundesweit gültig. Eine allgemeine
Plakettenpflicht wird es nicht geben - nur wer tatsächlich eine
Umweltzone befahren will, muss den Aufkleber an der Innenseite der
Windschutzscheibe anbringen.