KFZ Versicherung Regionalklassen

Die Bundesrepublik Deutschland wurde in 444 Zulassungsbezirke, die auch den amtlichen Kennzeichen entsprechen, unterteilt. Für diese Bezirke wird einmal jährlich eine Regionalstatistik erstellt. Anhand dieser Berechnung werden Zulassungsbezirke, die ähnliche Schadenszahlen aufweisen, zusammengefasst in den sogenannten Regionalklassen.

Treten in der Statistik beispielsweise mehr Unfälle im Zulassungsbezirk 1 als in Bezirk 2 auf, so wird der erste Zulassungsbezirk einer höheren Regionalklasse zugeordnet. So kann z.B. auch festgestellt werden, dass ländliche Regionen meist einer niedrigeren Regionalklasse zugeordnet werden als städtische Bereiche oder Bezirke mit hohem Durchgangsverkehr. Je größer das Verkehrsaufkommen in einer bestimmten Region ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit einer höheren Unfallzahl. Neben der Schadenfreiheitsklasse und der Typklasse fließt auch die Regionalklasse in die Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Je höher die Regionalklasse ist, desto höher fällt der fällige Versicherungsbeitrag aus.

Bei der Festlegung der Regionalklassen spielen neben der Anzahl der Unfälle in einem bestimmten Bezirk auch die dortigen Straßenverhältnisse und die Gesamtzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge eine Rolle. Daneben wird auch berücksichtigt, ob in einem Zulassungsbezirk ein besonders hoher Anteil einer bestimmten Fahrzeugklasse vorhanden ist. Die Neueinteilung und Anpassung der Regionalklassen wird meist im Herbst vorgenommen. Daraus folgt, dass eine Beitragsänderung erst zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres, in der Regel zum 01.01. greift.

Wissenswert ist in dem Zusammenhang auch, dass bei der Einteilung der Regionalklassen unterschieden wird zwischen den einzelnen Arten der Kraftfahrzeugver- sicherung (Autohaftpflicht, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung). Dies bedeutet, dass sich die Regionalklasse der Autohaftpflicht durchaus von der Teilkasko-Versicherung unterscheiden kann. Diese Regionalklassen-Einteilung gilt nicht nur in der Kfz-Versicherung, sondern seit dem 1. Januar 2002 auch bei der Versicherung für Motorräder vorgenommen.