Sie haben
vor mit dem Auto ins Ausland zu fahren? Dann ist es auf jeden Fall
ratsam, den Europäischen Unfallbericht
mitzuführen.
Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, denn bei einem
Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang
schriftlich festhalten. Der Europäische Unfallbericht erleichtert
Ihnen den Unfallhergang präzise und genau zu dokumentieren.
- Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.
- Ideal wäre es, wenn Sie eine Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach gebrauch wegwerfen können.
- Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. (Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.)
Tipps zum Verkehrsunfall, Unfallhilfe
» Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen
Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung
von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst
dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten
bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die
Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.
Sofern jedoch ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt
(Schadenshöhe liegt nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) dürfte als
Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt
ausreichen.
» Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und
Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm
zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet
werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet
auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt
werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in
vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später über den
Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit
Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des
Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich
Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden
können.
» Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges die die
Tatsache eines Autounfalls im Regelfall offenbarungspflichtig.
Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem
eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt
werden.
» Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann
in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne
unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf
Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
» Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten
vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten
Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
» Sie haben das Recht, Ihr Auto in einer von Ihnen
ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
» Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht
Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des
Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet
sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des
Fahrzeuges, nach der die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann
durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
» Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in
Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung
des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein
unabhängiger Kfz-Sachverständigen durch sogenanntes
Schadenmanagement ausgeschalten wird.
» Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte
einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen - die Kosten
hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen
(Anwälte vermittelt z. B. die Arbeitergemeinschaft der
Verkehrsanwälte "Deutscher Anwaltverein")
» Der unabhängige KFZ-Sachverständige trägt dazu bei, dass
auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden
Schadensersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen
Versicherungsnehmer, die mit Ihren Prämien letztlich die
Schadenbehebung finanzieren.