IT Versicherung für IT FreelancerViele IT-Freelancer sind sich nicht bewusst, welchen folgenschweren Risiken sie in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind und was alles von der Versicherung abgedeckt sein sollte, um wirklich sorglos gegen alle möglichen Schadenfälle gewappnet zu sein. 

IT Versicherung für IT Freelancer

Viele IT-Freelancer sind sich nicht bewusst, welchen folgenschweren Risiken sie in ihrem Arbeitsalltag ausgesetzt sind und was alles von der Versicherung abgedeckt sein sollte, um wirklich sorglos gegen alle möglichen Schadenfälle gewappnet zu sein. 

Dabei gestaltet es sich oft kompliziert, die richtige Versicherung für IT-Experten zu finden, die einen umfassenden Schutz bietet und bezahlbar ist. Egal, ob Global Player oder Freelancer - wer eine Haftpflichtversicherung abschließen möchte, muss einige Aspekte beachten. Die folgende Check-Liste hilft, eine optimale IT-Haftpflichtversicherung zu finden: 

1 Bedingungswerk prüfen

Wichtig ist zu prüfen, ob die bestehende Versicherungspolice eine weitgehende Deckung von Vermögensschäden bei Auftraggebern bietet. Dazu ist es nötig, das Bedingungswerk des Versicherers ausführlich zu analysieren. Es muss einfach, umfassend und transparent verdeutlichen, in welchen Fällen der Versicherer leistet und in welchen Fällen nicht. Das sit viel Fleißarbeit - die sich aber lohnt. 

2 Alle IT-Tätigkeiten absichern (sog. offene Deckung)

Es muss darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auch wirklich alle Tätigkeiten des IT-Freelancers umfasst und nicht nur im Vertrag eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten vorgenommen wird. Auch neu hinzukommende Tätigkeiten sollten ohne Einschränkung mitversichert sein. Wichtig für Unternehmen mit Tochtergesellschaften und unselbständigen Niederlassungen ist deren beitragsfreie Mitversicherung. 

3 Alle Schäden absichern

Versichert sollten alle Ansprüche sein, die gegen den IT-Freelancer auf Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit gestellt werden, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen oder im Versicherungsschein ausgeschlossen sind. Dabei müssen alle drei Schadenarten (Personen-/ Sach-/ Vermögensschäden) mitversichert sein, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit des IT-Freelancer entstehen oder durch dessen Betriebsstätte ausgelöst werden (z.B. Feuer in Ihrem Firmengebäude, das auf die Nachbarschaft übergreift).

4 Erfüllungsfolgeschäden mitversichern

Der Versicherungsschutz muss grundsätzlich alle Folgeschäden aus Schlecht- oder Nichterfüllung eines Vertrages beim Auftraggeber sowie Folgen mangelhafter Produkte oder Dienstleistungen, zum Beispiel Betriebsausfallschäden und entgangene Gewinne, abdecken. 

5 Vertragsabschluss, Serviceleistungen und Validierung online

Vom Vertragsabschluss über die Schadenmeldung bis hin zu Änderungen der Daten - das Alles sollte online möglich sein. So entstehen keine zeitlichen und örtlichen Abhängigkeiten. Auch die Validierung, d.h. die Überprüfung der Gültigkeit des Versicherungsschutzes, sollte einfach online möglich sein. Für den Versicherten ist die Online-Abwicklung bequemer, für den Versicherer bedeutet sie weniger Kosten, wodurch der Beitrag für den Versicherungsnehmer kostengünstiger angeboten werden kann. 

6 Fester Selbstbehalt

Im Schadenfall hat der Versicherte einen Teil der entstandenen Kosten selbst zu tragen. Nur so können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden. Dieser sogenannte Selbstbehalt sollte allerdings über die gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibend sein, um die finanzielle Belastung des Versicherten im Schadenfall kalkulierbar zu halten. Desweiteren sollte der Selbstbehalt in einer fairen Höhe vom Versicherer festgelegt werden. 

7 Eigenschäden bedenken

Eigenschäden des Versicherungsnehmers in Form von Unredlichkeit seiner eigenen Mitarbeiter (Betrug, Untreue, Unterschlagung) ihm gegenüber sind bei einer guten IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch bei der zweiten Form der Eigenschäden, dem rechtmäßigen Zurücktreten des Auftraggebers von einem gescheiterten IT-Projekt, sollten die bereits geleisteten Aufwendungen des IT-Dienstleisters absicherbar sein. 

8 Aufgabe des Versicherers: Passiver Rechtsschutz

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen einer IT-Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den IT-Experten einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden. Dabei sollte der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten übernehmen. Stellt sich im Rechtsstreit heraus, dass den IT-Freelancer ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus natürlich auch den Schaden im versicherten Umfang. 

9 Weltweite Absicherung

Es sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz weltweit gilt, auch in den USA und Kanada. 

10 Vorumsätze mitversichern

Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sollten auch dann versichert sein, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.