Gesetzliche Krankenversicherung - Was ist das?

Wie viele andere gesetzliche Versicherungen in Deutschland, wie die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung oder auch die Arbeitslosenversicherung, ist die gesetzliche Krankenkasse nur ein Bestandteil des Gesundheitswesens. Somit ist die gesetzliche Krankenkasse ein Teil des Sozialversicherungssystems. Aus diesem Grund ist für die meisten Arbeitnehmer die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse Pflicht.

Die Aufgaben der gesetzlichen Krankenkasse ist es, die Gesundheit der versicherten zu verbessern oder zu erhalten und im Falle einer bereits bestehenden Erkrankung die Gesundheit wieder herzustellen und eventuelle Beschwerden zu lindern. Alle versicherten haben den gleichen Anspruch auf Leistungen in den gesetzlichen Krankenkassen. Das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) regelt dabei alle Leistungsansprüche.

Der Leistungsanspruch wird aber durch den § 12 Abs. 1 SGB V eingeschränkt. Dieser Paragraf schreibt vor, dass Leistungen zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein müssen und ein bestimmtes Maß nicht überschritten werden darf. So bekommen zum Beispiel chronisch Erkrankte in der gesetzlichen Krankenkasse nur eine Mindestbehandlung. Bessere und fortschrittlichere Behandlungen müssen so durch eine Krankezusatzversicherung privat abgedeckt werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der monatliche Beitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko, sondern dieser unterliegt einem Solidaritätsprinzip. Ein Leistungsanspruch richtet sich daher nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem individuellen Risiko. Um aber im Notfall wirklich gut versichert zu sein, ist der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung unumgänglich. Nur so lassen sich eventuelle Versorgungslücken schließen.