Mit Einführung des Gesundheitsfonds können Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zwischen vielen neuen Tarifen wählen. Bonusprogramme, Wahltarife und Zusatzleistungen bestimmen jetzt das Bild. Mit unserem Krankenkassenvergleich finden Sie den besten Tarif und sparen dabei Geld! Nicht jede GKV kostet das Gleiche! Mit Wahltarifen und Bonusprogrammen können Sie sich einen Teil Ihrer Beiträge zurückholen. Oder Sie wählen eine GKV mit Zusatzleistungen. Förderung von Sportkursen, kostenlose Reiseimpfungen und umfassende Beratung sind nur einige Beispiele für Sonderleistungen. Nutzen Sie die Möglichkeiten eines Krankenkassenvergleichs.
Empfehlung für gesetzlich versicherte: Upgrade für wenige Euro im Monat
Oberflächlich betrachtet könnte man annehmen, dass eigentlich niemand eine solche Versicherung braucht. Aber durch die entsprechende Zusatzversicherung ist es z.B. auch Kassenpatienten möglich, im Krankenhaus die Vorteile einer privatärztlichen Behandlung im Zweibettzimmer zu genießen.
Die Vorschriften in der gesetzlichen Krankenkasse werden im fünften Sozialgesetzbuch definiert. In Paragraf 1 heißt es dort: "Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern." Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Der monatliche Beitrag eines versicherten richtet sich dabei nach dem Einkommen. Dabei zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je einen Teil des Beitrages. Wird eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten, ist man automatisch in der GKV pflichtversichert. Beamte, Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer oberhalb der Einkommensgrenze können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse regelt das fünfte Sozialgesetzbuch in Deutschland und orientiert sich an der medizinischen Notwendigkeit. Zusatzleistungen dürfen und Wahltarife darf eine gesetzliche Krankenkasse aber zusätzlich anbieten und damit über die vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Wer als versicherter noch mehr Leistungen möchte, sollte über den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung nachdenken und kann so einige Versorgungslücken schließen.
Seit Juli 2009 müssen 14,9 Prozent des Einkommens des Arbeitnehmers als Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden. Davon werden 14 Prozent jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Die restlichen 0,9 Prozent muss auch der Arbeitnehmer zahlen und somit liegt sein Beitrag bei 7,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Damit der Beitrag nicht bei jeder Lohnerhöhung weiter steigt, gibt es die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Verdienst eines Arbeitnehmers, bis zu dem sein Krankenkassenbeitrag tatsächlich prozentual bestimmt wird. Ab diesem festgelegten Grenzwert bleibt der Beitrag auf der gleichen Stufe.
Jedes Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Krankenkasse an. Im Jahr 1990 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 4725 DM, was in etwa 2416 Euro entspricht. Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es noch die Versicherungspflichtgrenze. Jahrelang waren dessen Werte gleich. Ab dem Jahr 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze erstmals höher als die Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze legt fest bis zu welchen Einkommen der Arbeitnehmer sich in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversichern muss.