Zwar kann man den Vermietern nicht immer Vorsatz unterstellen, doch lädt man die Anbieter gerade bei frühmorgendlicher oder sehr später Abgabe des Wagens regelrecht dazu ein, Schäden abzurechnen, die man gar nicht verursacht hat. „Die erleichterte Rückgabe per Schlüsseleinwurf ist sehr charmant“, bestätigt Ernst Führich, Professor für Reiserecht an der Fachhochschule Kempten. "Nach hiesigem Recht trägt jedoch der Mieter die Beweislast, dass er den Wagen heil zurückgegeben hat." Und das zu belegen sei gerade in Fällen wie dem von Gunhild Hinkelmann sehr schwierig.
Worauf Sie achten sollten:
Wer auf Nummer sicher gehen will, dem rät der Reiserechtler, das Mietauto gleich mit dem Pauschalpaket mit Flug und Hotel zu buchen. "Dann trägt nämlich der Veranstalter die Beweislast." Auch wer seinen Wagen direkt bei einer Verleihfirma bucht, kann sich mit ein paar einfachen Tricks gegen Missbrauch schützen.
Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt zum Beispiel, die Reise so zu buchen, dass der Abflug während der üblichen Ladenöffnungszeiten stattfindet. Außerdem solle der Mieter das Fahrzeug bei der Übernahme genau unter die Lupe nehmen und beispielsweise auf Kratzer im Lack und Beschädigungen im Innenraum überprüfen. Auch Risse in der Windschutzscheibe könnten zu Ärger führen.
Etwaige Schäden sollten auf jeden Fall im Übernahmeprotokoll festgehalten werden. Auch bei der Rückgabe des Wagens sei eine Überprüfung des Fahrzeugzustandes im Beisein eines Mitarbeiters der Autovermietung unerlässlich, so die Verbraucherschützer. Die Mängelfreiheit solle sich der Mieter unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Lasse sich die Abgabe nicht während der Öffnungszeiten arrangieren, sei es sinnvoll, einen Mitreisenden als Zeugen zu beauftragen, der den einwandfreien Zustand des Wagens bestätigen kann, so das Europäische Verbraucherzentrum. Wer alleine reise und keine Zeugen habe, der könne am Abstellort auch einige Fotos vom Auto machen. Allerdings würden diese von Gerichten nicht immer anerkannt.
Eine häufige Quelle für Ärger ist auch der Tank: Ist der Wagen bei Übernahme voll getankt, dann sollte man ihn auch bei der Rückgabe voll getankt abgeben – außer der Autovermieter verlangt etwas anderes oder das Benzin ist im Preis inklusive. Das Europäische Verbraucherzentrum rät deshalb dringend dazu, das Tanken vor der Abgabe selbst zu übernehmen und die Rechnung aufzuheben. "Denn lässt man den Vermieter voll tanken und die Nachtankgebühr über die Kreditkarte abrechnen, kommt einen das Benzin meist sehr viel teurer", so die Verbraucherschützer.
Da Mietwagen auf Fährübersetzungen nicht versichert sind, ist der Transport von Mietfahrzeugen auf Fähren meist nicht gestattet. Wenn Sie mit dem Mietfahrzeug das Land verlassen wollen, teilen Sie dies bitte bei der Buchung mit. Einige Vermieter erlauben keine Fahrten ins Ausland. Andere wiederum verlangen hierfür Gebühren, die Sie an der Vermietstation entrichten müssen. Für Auslandsfahrten brauchen Sie in jedem Fall die internationale Versicherungskarte, die mit dem Mietwagen übergeben wird.
Wer glaubt, mit einer Buchung am Reiseziel selbst sparen zu können, irrt. Die lokalen Autovermieter locken zwar mit günstigen Preisen. Der Haken: Die Mietwagen sind lediglich mit den dort gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen versichert. Diese liegen z.T. sehr weit unter den in Deutschland üblichen Deckungssummen. Falls Sie also einen Unfall haben sollten, zahlen Sie den über die Deckungssumme hinausgehenden Betrag aus eigener Tasche. Das kann äußerst teuer werden!
Buchen Sie Ihren Mietwagen daher frühzeitig und bequem von Deutschland aus über das Internet. Nur dann steht Ihr Wunschauto am Reiseziel für Sie bereit und Sie haben die Gewissheit, alle wichtigen Versicherungen inklusive zu haben. Sollte es dennoch zu einem Streitfall kommen, haben Sie mit Ihrem Mietwagenbroker einen kompetenten Ansprechpartner, der die Kommunikation mit den Vermietern vor Ort für Sie übernimmt.
Da sich viele Firmen auf den Verleih von Pkw, Lkw oder Transportern spezialisiert haben, lohnt es sich auf jeden Fall, sich vor dem Anmieten eines Fahrzeuges ausführlich zu informieren. Gerade bei Langzeitmieten lassen sich so schnell einige Hundert Euro sparen. Jedoch sollte man nicht außer Acht lassen, dass gerade bei den namhaften Anbietern eine größere Auswahl und schnellere Verfügbarkeit rund um die Uhr sicher gestellt sind.
Ihre Autovermietung wird von Ihnen eine Kreditkarte, eine EC-Karte oder sofortige Barzahlung verlangen. Erkundigen Sie sich auch vorher über eine eventuell anfallende Kaution, die zusätzlich zum Mietpreis fällig ist.
Ein schriftlicher Vertrag ist natürlich für beide Seiten erforderlich und wichtig. Lesen Sie auch das Kleingedruckte, auch wenn dies eine eher lästige Angelegenheit darstellt. Dafür wird ein Personalausweis, Reisepass und ein gültiger Führerschein benötigt.
Im Vertag werden wichtige Detail abgehandelt: gibt es eine Altersbeschränkungfür das gewählte Fahrzeug? Gerade bei LKW oder Oberklasse Fahrzeuge kann dies eine Rolle spielen. Wer darf das Fahrzeug fahren ? Im Versicherungsfall kann die Versicherung die Leistungen verweigern, wenn ein nicht vereinbarter Fahrerwechsel vorgenommen wird.
Welche Vereinbarungen bestehen bzgl. der Benzinkosten? Im Regelfall erhält man einen voll getankten Wagen (auf die Benzinanzeige achten!). Es empfiehlt sich unbedingt das Fahrzeug auch wieder voll getankt abzugeben. Übernimmt der Fahrzeugverleiher diesen Service, werden Ihnen Sonderkosten – weit über den reinen Benzinpreis hinaus – berechnet. Genauso verhält es sich mit der Reinigung von Innenraum und Ladefläche.
Versicherungsschutz? Prüfen Sie, ob der vertraglich geregelte Versicherungsschutz wirklich nötig ist. Oft werden Versicherungen mit eingeschlossen, die eigentlich nicht nötig sind, z.B. eine Insassenunfallversicherung.
Bei Beschädigungen durch andere oder Unfällen sollten Sie sofort die Polizei rufen. Verlangen Sie von den Polizisten unbedingt ein Unfallprotokoll und fotografieren Sie alle beteiligten Fahrzeuge. Sinnvoll ist auch der Einsatz des Europäischen Unfallberichts.
Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie im Urlaubsland einen Arzt auf und lassen Sie sich ein Attest ausstellen - viele ausländische Haftpflichtversicherer akzeptieren deutsche Atteste nämlich nicht.
Benachrichtigen Sie bei Unfällen, Pannen und sonstigen Beschädigung sofort die Mietwagenfirma. Informieren Sie sich vor dem Start in Ihrem Mietvertrag, was bei der Schadenmeldepflicht beachtet werden muss. Vergessen Sie nicht, sich von der Mietwagenfirma eine Liste mit den Adressen der örtlichen Filialen geben zu lassen.
Bearbeitungsgebühren und Kilometerbegrenzung sind unüblich.
Im Mietpreis sollten Mehrwertsteuer und unübersichtlicheSondersteuern bereits enthalten sein - am besten schriftlich bestätigen lassen.
Reinigungskosten können extra anfallen, sollten aber inklusive sein.
Viele Mietwagenfirmen buchen Geldstrafen für Verkehrsdelikte und nicht bezahlte Parkgebühren ohne Rücksprache von der Kreditkarte des Mieters ab und schlagen noch eine eigene Verwaltungsgebühr dazu.
In Ländern, wie beispielsweise Italien, kann außerdem auch eine Straßennutzungsgebühr zusätzlich zur Mautberechnet werden.
Keine unnötigen Versicherungen aufschwatzen lassen. Durch ein harmloses Ankreuzen einer unverständlichen Abkürzung zahlt man horrende Summen für sinnlosen Versicherungsschutz, wie zusätzliche Insassen- oder Gepäckversicherungen.
Service- und Tankgebühren sind üblich sofern die Tankregelung nicht eingehalten wird.
Extra-Kosten für Zubehör wie Kindersitz sind üblich.