Legen Sie Ihrem Vermieter einfach unsere bargeldlose Kautionsbürgschaft vor und behalten Sie Ihr Geld weiterhin zur freien Verfügung. Das Gute: Ihr Vermieter genießt dank unserem Partner, der R+V Versicherung, die gleiche Sicherheit wie bei einer klassischen Kaution.
Kennen Sie das?
Sie möchten kurzfristig eine größere Anschaffung tätigen, aber das nötige Kleingeld fehlt. Und die hohen Überziehungszinsen schrecken Sie ab. Gleichzeitig ist eine große Summe Ihres Geldes auf einem Kautionskonto blockiert. Gut, dass Sie Ihre Kaution jetzt unkompliziert zurückholen können:
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Bisher Die Barkaution wird auf dem Konto des Vermieters blockiert. Bargeld für Ihre indi-viduellen Wünsche fehlt. |
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Jetzt Kautionsbürgschaft der R+V für den Vermieter. Bargeld für Ihre Wünsche bleibt verfügbar. |
Sparen Sie beim Umzug in Ihre neue Wohnung oder fordern Sie Ihre bereits hinterlegte Kaution durch die Kautionsbürgschaft von kautionsfrei.de zurück. Füllen Sie einfach den Online-Antrag aus und nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post Ihre Bürgschaftsurkunde, die Sie dann Ihren Vermieter übergeben. Genießen Sie ab sofort Ihre neue finanzielle Freiheit mit Ihrer Kautionsbürgschaft.
Bitte füllen Sie dazu das unten stehende Formular aus. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie umgehend eine Zusagebestätigung von uns.
Statt Barkaution oder verpfändetem Sparbuch erhält Ihr Vermieter eine Bürgschaftsurkunde der R+V-Versicherung als Sicherheit. Sie zahlen dafür nur einen geringen Jahresbeitrag und haben somit in der kostenintensiven Zeit des Umzugs einen größeren finanziellen Spielraum.
Wer als Mieter ein Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt, muss in den meisten Fällen mit einer Mietkaution rechnen. Die Mietkaution wird direkt an den Vermieter gezahlt und wird auf ein spezielles Mietkautionskonto eingezahlt. Die Höhe der Mietkaution beträgt maximal drei Monatskaltmieten und stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar.Der Vermieter deckt mit der Mietkaution Schäden oder Ansprüche ab, welche sich aus dem Mietverhältnis ergeben. Wird das Mietverhältnis beendet, werden Schäden am Mietobjekt durch die hinterlegte Kaution finanziert. Wird die Wohnung in einem vertraglich vereinbarten zustand zurückgegeben, so bekommt der Mieter die volle Kaution zuzüglich der Zinsen vom Vermieter zurück.
Neben der normalen Mietkaution gibt es auch die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft. Bei dieser Art zahlt der Mieter die Mietkaution nicht direkt an den Vermieter, sondern der Vermieter erhält vom Mieter lediglich eine Bürgschaftsurkunde. Durch diese Bürgschaftsurkunde werden die Ansprüche des Vermieters abgesichert. Der Vorteil des Mieters ist es, dass die Kaution nicht in einem Betrag aufgebracht werden muss und dadurch kann frei über das Geld verfügt werden. Dafür müssen lediglich rund fünf Prozent des Kautionsbetrages im Jahr an den Aussteller der Bürgschaft gezahlt werden.