Direktbanken erfüllen den Wunsch der Kunden nach größerer Flexibilität und Mobilität, indem sie per Internet und Telefon von fast jedem Punkt der Welt aus rund um die Uhr erreichbar sind. Kostenvorteile werden in Form von günstigen Konditionen an Kunden weitergegeben.
Direktbanken verzichten auf ein teures und personalintensives Filialnetz. Das ermöglicht schlanke Strukturen und begrenzt die Kosten. Kunden werden ausschließlich über Internet, Telefon oder Post von einem zentralen Standort betreut. Mittlerweile agieren mehrere Direktbanken jedoch mit modifizierten Konzepten, die auch Beratung und Geschäftsstellen vorsehen.
Der Markteintritt der Direktbanken hat das deutsche Bankenwesen nachhaltig verändert. Dies verdeutlicht beispielsweise der Start der Direkt Anlage Bank und Consors im Jahr 1994. Drei Punkte erschwerten damals den Wertpapierhandel für Privatanleger: Erstens die hohen Gebühren für Kunden, die keine Beratung brauchten. Zweitens waren Informationen zum Börsenhandel spärlich, und drittens war die Abwicklungsqualität schlecht. Erst zwei Tage nach einer Aktienorder erfuhr man damals per Post, ob man die Anteile wirklich erworben hatte. Durch die Direktbanken wurde der Börsenhandel demokratischer: anbieterübergreifendes Fondsangebot zu günstigen Konditionen, Depotübersichten per Mausklick, Realtime-Börsenkurse, offene Orderbücher und Daytrading. Damals für Privatanleger unvorstellbar, mittlerweile Alltag.
Vor allem im Einlagegeschäft wie z. B. bei Tagesgeld oder Sparbriefen haben klassische Finanzinstitute an Boden verloren, Direktbanken ziehen über günstige Konditionen hohe Einlagevolumen ab. Filialbanken zögern, die Zinsen auf das Niveau von Direktbanken zu heben, da ihre Kunden niedrig verzinsliche Spareinlagen bzw. nahezu unverzinsliche Sichteinlagen schnell auf neue Angebote umschichten würden. Es entsteht ein "Kannibalisierungseffekt", der es den Filialbanken nahezu unmöglich macht, zusätzliches Neugeschäft zu generieren. Aber auch der Wettbewerb im eigenen Direktbanken-Lager ist hart und Kunden fühlen sich bei diesen Anlagen wenig an den Anbieter gebunden. Zinsänderungen beim Tagesgeld wirken sich häufig unmittelbar auf Zu- bzw. Abflüsse der Kundeneinlagen aus. Trotzdem können die Anbieter bei der Ertragskalkulation auf die Trägheit von weniger preissensiblen Kunden vertrauen.
Ein großer Teil der Fahrzeugfinanzierung wird heute nicht mehr über Filialbanken sondern über die Automobilbanken oder auf Privatkredite spezialisierte Institute abgewickelt. Sie arbeiten mit dem Kfz-Händlern zusammen und sind so näher am Kunden. Die Automobilbanken verfügen zudem über attraktive Kundenkontakte beim Cross Selling zwischen Automobil- und Bankgeschäft.
Die "Revolution" Internet treibt den Wandel in der Finanzindustrie voran. Immer mehr Bundesbürger sind online und verfügen teilweise über schnelle Breitband-Internetanschlüsse.Online-Banking ist dabei eine beliebte Anwendung, Kunden schätzen die Bequemlichkeit. Durch die zur Verfügung stehenden Informationen sind Bankkunden heute selbstbewusster, viele wollen autonom entscheiden. Hinzu kommt, dass Bankprodukte leicht über das Internet vergleichbar und abzuschließen sind. Dadurch sind Direktbanken, die aufgrund der Struktur gute Konditionen bieten können, gut aufgestellt. Das klassische Einstiegsprodukt für diejenigen, die erstmals mit Direktbanken Erfahrungen machen, ist ein Tagesgeldkonto. ING-DiBa wurde über das Tagegeld "Extra-Konto" bekannt und ist mit 6,7 Millionen Kunden die inzwischen größte und wohl auch ertragsmäßig erfolgreichste Direktbank.
Kunden profitieren aufgrund der schlanken und zentralen Strukturen der Direktbanken in erster Linie über günstige Produktkonditionen. Das Produktangebot ist übersichtlich, die Konditionen sind transparent. Daneben ist Banking für Direkt-Kunden bequem und flexibel: Per Internet und Telefon haben Kunden rund um die Uhr Zugriff auf ihre Konten und können dabei größtenteils auf modernste Technik in den Bereichen Mobile Banking und Online-Banking zurückgreifen. Die Bankprodukte von Direktbanken können bundesweit genutzt werden.
Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können ein Bankkonto nur mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigten eröffnen. Sind die Eltern geschieden, richtet sich die Vertretungsbefugnis nach der Regelung des Scheidungsurteils. Kinder unter 7 Jahren können selbst überhaupt keine Verträge wirksam abschließen, die Erziehungsberechtigten handeln für sie.
Minderjährige sollen so vor Nachteilen geschützt werden, die sie aufgrund mangelnder Erfahrung oder Verständigkeit erleiden können. Damit Eltern nicht jedes einzelne Bankgeschäft ihrer minderjährigen Kinder absegnen müssen, wird in den Verträgen zur Kontoeröffnung in gewissen Grenzen eine generelle Einwilligung im Voraus erteilt. Die gilt dann aber nicht automatisch für sich anschließende Verträge. Ein Jugendlicher darf sein Girokonto nicht überziehen, bloß weil die Eltern mit der Beantragung einer Bankkarte einverstanden waren. Ohnehin darf die Bank keine Überziehung des Kontos gestatten oder sonstige Darlehen gewähren. Ausnahmen davon sind nur mit Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts möglich, ein Darlehensvertrag wäre sonst unwirksam, der Kreditbetrag müsste ohne ausdrückliche Haftungserklärung nicht zurückgezahlt werden.
Wenn man sich von seiner Bank ungerecht behandelt fühlt, zu hohe Gebühren belastet oder Zinsen falsch berechnet wurden, kann man sich an den Bundesverband deutscher Banken e. V. wenden. Dieser hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und einen Ombudsmann verpflichtet. Die Beschwerde wird bei dem Verfahren schriftlich eingereicht, Belege und Kopien des Schriftwechsels mit der Bank sollten beigefügt werden. Wenn das Anliegen zulässig ist, holt die Beschwerdestelle eine Stellungsnahme der Bank ein. Der Ombudsmann kann Kundenbeschwerden mit einem Streitwert bis zu EUR 5.000 verbindlich zu Lasten der Banken entscheiden. Hat der Kunde nicht Recht bekommen, kann er immer noch vor Gericht ziehen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bundesverband. Weitere Infos unter www.bdb.de.
Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. haben entsprechende Beschwerdestellen. Für deren Mitgliedsinstitute ist das Ombudsmann-Verfahren jedoch nicht verbindlich.