Die meisten Verbraucher kennen nur einen Strompreis. Das ist der Preis für die verbrauchte Kilowattstunde. Doch der Strompreis setzt sich aus vielen unterschiedlichen Komponenten zusammen. Diese Komponenten sind Kosten für die Stromerzeugung, die Mehrwertsteuer, die Netznutzung, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Ulage (Erneuerbare-Energiengesetz) und die Abgabe für das KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz). Die Gewichtung all dieser Anteile im Strompreis sind sehr unterschiedlich und beeinflussen dadurch den für Verbrauchern wichtigen Endpreis für eine Kilowattstunde.
Die Stromerzeugung hat den mit Abstand größten Anteil am Gesamtpreis. Die Stromerzeugung hat somit einen Anteil von ca. 37 Prozent am Gesamtpreis. Der Strompreis für die Energieerzeugung bzw. Stromerzeugung wird auch Energiepreis genannt. Dieser Energiepreis wird in Leipzig an der Strombörse aufgrund von Angebot und Nachfrage festgelegt und zu diesem Energiepreis kaufen die verschiedenen Stromanbieter den Strom ein. Alle anderen Bestandteile werden faktisch vom Staat vorgegeben.
Die Netznutzung stellt den zweitgrößten Anteil am Strompreis dar. Diese Netzkosten machen ca. 24 Prozent des Gesamtpresies aus. Die Netzentgelte dienen vor allem zum Erhalt der bereits bestehenden Stromnetze und soll auch eventuelle Kosten für eine Erweiterungen abdecken. Die Mehrwertsteuer hat einen Anteil von ca. 16 Prozent am Gesamtpreis. Die restlichen Anteile am Gesamtpreis teilen sich die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage und das KWK-Gesetz. Die Konzessionsabgabe führt Entgelte der Stromanbieter, für zum Beispiel der Nutzung von öffentlichen Wegen, ab. Alle Entgelte aus diesem Absatz zusammengerechnet, stellt man unweigerlich fest, dass der größte Anteil am Strompreis nur aus Steuern und Abgaben besteht.
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